Rechtsgrundlage

 

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) wurde durch sondergesetzliche Regelung (Austria Wirtschaftsservice - Errichtungsgesetz (BGBl. 130/2002) am 01. Oktober 2002 mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2001 errichtet.

 

Die Aufgaben der aws sind

  • die Vergabe und die Abwicklung von unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes sowie
  • die Erbringung sonstiger, im öffentlichen Interesse liegender Finanzierungs- und Beratungsleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft

 

Zu den Aufgaben zählen insbesondere

  • die Vergabe und die Abwicklung von Förderungen und sonstigen Finanzierungen nach dem Garantiegesetz und dem KMU-Förderungsgesetz
  • die Innovationsvermittlung und die Innovationsberatung zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft
  • die Abwicklung von Beihilfen im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitsmarktförderung (AMFG)
  • die Besorgung der Aufgaben und Geschäfte des ERP-Fonds nach dem ERP-Fonds-Gesetz
  • die Vergabe und Abwicklung von Förderungen und sonstigen Finanzierungen sowie die Übernahme von Geschäftsbesorgungen, die der Gesellschaft durch Gesetz oder Abwicklungsvertrag übertragen werden
  • die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere gegenüber dem Bund
  • die Beteiligung an kleinen und mittleren Unternehmen

Eigentümerin

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist als Förderbank des Bundes zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) agieren als Eigentumsvertretungen.

Die aws erbringt ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag. Auftraggebende sind die Eigentumsvertretungen BMAW und BMK, weitere Bundesministerien, Länder, öffentliche Stellen und Interessensvertretungen.

Die aws agiert im Sinne eines One-Stop-Shops.

 

Rechtliche Hinweise

Texte, insbesondere Slogans auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen für eine Weiterverwendung durch Dritte der ausdrücklichen Genehmigung der aws.

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